Preisberechnung von Arzneimitteln

Erfahrt alles über die Preisberechnung von Arzneimitteln und wie sich die unterschiedlichen Zuschläge und Vergütungen auf den letztlichen Apothekenverkaufspreis auswirken.

Preisberechnung von Arzneimitteln: So geht’s

Ein Pharmaunternehmen kann seinen Verkaufspreis anfangs frei festlegen. Der Großhandel und Apotheken erheben auf ihre Einkaufspreise festgelegte Zuschläge. Der Staat gibt die Höhe dieser Zuschläge vor, mit denen die Leistungen des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken vergütet werden. Die Basis für die Zuschläge ist der einheitliche Abgabepreis des Herstellers. Großhändler erhalten einen prozentualen Zuschlag von maximal 3,15 % je Packung (höchstens jedoch 37,80 € / Packung). Darüber hinaus erhalten sie eine Vergütung für die Beschaffung, Bevorratung und Distribution von Arzneimitteln, in Form eines Festzuschlags von 0,73 € pro Packung. Apotheken hingegen dürfen einen Zuschlag von 3 % des Einkaufspreises erheben. Hinzu kommt ein Fixbetrag von 8,35 € je Packung, 0,21 € zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes (Notdienstpauschale) sowie 0,20 € für pharmazeutische Dienstleistungen. Die Tabelle stellt die vorhin genannten Zahlen einmal übersichtlich in einem Beispiel dar.
Visualisierung der Methoden zur Kostenberechnung für Apotheken, inklusive Tipps und Tricks.

Schon mal durchgerechnet?

Wisst ihr, wie die Preise bei Arzneimitteln zustande kommen? Angesichts der vielen Vorschriften ist es leicht, den Überblick zu verlieren. Deshalb haben wir es euch leicht gemacht: Gebt einfach den Herstellerabgabepreis (HAP) ein und erfahrt sofort, zu welchem Preis ihr das Medikament an eure Patienten abgeben könnt.
Netto-Apothekeneinkaufspreis (AEP):0.00
Netto-Apothekenverkaufspreis:0.00
Apothekenverkaufspreis (AVP):0.00

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