Parallelimport-Arzneimittel
Parallelimporte sind günstigere Originalarzneimittel.
Die Qualität entspricht dem Original.
Beispiel: Die Übersicht zeigt, wie diese Preisunterschiede in der Praxis aussehen können.
Was versteht man unter Parallelimport?
Unter Parallelimport versteht man den Import von Originalarzneimitteln aus einem anderen EU-Land nach Deutschland.
Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen müssen Sie in Deutschland für dasselbe Arzneimittel oft deutlich mehr bezahlen als in anderen Ländern der EU.
Parallelimporteure, so wie Abacus Medicine, importieren diese Arzneimittel nach Deutschland, um sie Ihnen günstiger anbieten zu können. Somit sorgen wir für zusätzlichen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Pharmaunternehmen.
Parallelimportierte Arzneimittel sind also günstigere Originale. Die Wirksamkeit, Qualität und Packungsgröße von Importarzneimitteln entsprechen dem Original.
Wie profitiert Ihre Apotheke?
Der Wareneinsatz ist eine wichtige Größe in Ihrer Apotheke. Kluge Entscheidungen beim Arzneimittelbezug ist daher ein entscheidender Faktor, um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Apotheke zu verbessern. Schon geringfügige Einsparungen beim Einkauf machen sich sofort bemerkbar.
Mit Parallelimporten von Abacus Medicine können Sie Ihr vorgeschriebenes Einsparziel mühelos erreichen und gleichzeitig Ihre Rentabilität steigern. Verschaffen Sie sich einen Überblick und fordern hier unser Produktportfolio an.

Preisberechnung Importarzneimittel
Die Mindestanforderungen für Preisunterschiede zwischen Importarzneimitteln und Originalen sind gesetzlich festgelegt. Einsparungen sind deshalb immer garantiert.
Die Tabelle zeigt die Mindestanforderungen für Preisunterschiede zwischen Importarzneimitteln und Originalen. Wie viel Sie in der Praxis wirklich sparen können, zeigen die untenstehenden Praxisbeispiele.
Abgabepreis | Preisdifferenz |
---|---|
< 100 € | Mindestens 15% |
100-300 € | Mindestens 15 € |
> 300 € | Mindestens 5% |
Wie profitieren Ihre KundInnen?
Sie können Ihren KundInnen mit Importarzneimitteln eine kostengünstige Alternative für patentgeschützte Originale anbieten. Das gilt auch für Medikamente, die erst vor kurzem auf dem deutschen Markt zugelassen wurden.
Privat versicherte KundInnen profitieren unmittelbar von den geringeren Kosten, dies verhilft Ihrer Vor-Ort-Apotheke zu einem klaren Wettbewerbsvorteil. Auch der Eigenanteil bei gesetzlich versicherten KundInnen fällt häufig geringer aus.
Wie unterstützen Sie das Gesundheitssystem?
In Deutschland steigen Arzneimittelpreise seit Jahren an. Davon sind vor allem hochpreisige, patentgeschützte Präparate betroffen. Laut einer Studie der TK und der Uni Bremen sind die Preise für patentgeschützte Arzneimittel aktuell bis zu 13mal höher, als sie laut eines ausgewogenen Preismodells sein sollten.
Da es sich bei Arzneimitteln von Abacus Medicine überwiegend um hochpreisige, patentgeschützte Originalpräparate handelt, wirken Sie dieser Situation durch die Abgabe unserer Produkte aktiv entgegen.
Wie werden Arzneimittel parallelimportiert?
Um Ihnen jederzeit Produkte mit höchsten Qualitätsstandards anbieten zu können, unterziehen wir jedes unserer Produkte mehreren Qualitätsprüfungen. Hier gewinnen Sie einen Einblick in die notwendigen Schritte jedes Imports.
Einkauf in Europa:
- Bei Abacus Medicine vergleichen wir die Preise für Originalarzneimittel innerhalb der EU mithilfe unserer marktführenden IT-Systeme. Sobald wir das beste Angebot gefunden haben, werden die Arzneimittel von uns eingekauft. Hier achten wir vor allem auf Qualität, Preis und Verfügbarkeit.
- Die eingekaufte Ware wird dann zu unseren Lagern in den Niederlanden und Ungarn geliefert. Unsere LieferantInnen werden anhand eines risikobasierten Ansatzes ausgewählt und geprüft. Die Risikobewertungen stützen sich dabei auf wissenschaftliche Erkenntnisse bezüglich der Sicherheit der Arzneimittel.
Qualitätskontrollen:
- Nachdem die bestellte Ware in unseren Lagern ankommt, durchläuft sie zunächst mehrere Qualitätsprüfungen. Dazu zählen der erste Securpharm-Check und der Delivery Control Report (DCR). Anschließend wird die Ware nochmals durch den Medicine Control Report (MCR) überprüft.
- Sobald unser Qualitätsmanagement-Team die Ware freigibt, wird sie für den deutschen Markt umverpackt.
Neue Faltschachteln, Packungsbeilagen und zweiter Securpharm-Check:
- Die Arzneimittel werden in neue Faltschachteln umverpackt, die den Anforderungen des deutschen Marktes entsprechen und erhalten eine deutsche Packungsbeilage. Die neuen Verpackungen entsprechen dem Original.
- Hiernach durchlaufen die umverpackten Arzneimittel nochmals den Securpharm-Check. Die Arzneimittel erhalten einen 2D Data-Matrix-Code, der die Echtheit der Arzneimittel garantiert.
- Zuletzt wird nochmals sichergestellt, dass die Ware den GMP-Standards („Good Manufacturing Practice“) entspricht. Erst, wenn all diese Qualitätsanforderungen erfüllt sind, wird die Ware für den deutschen Markt freigegeben.
Transport nach Deutschland:
- Wir liefern die umverpackte Ware anschließend zu unseren Lagern in Velten bei Berlin und in Bielefeld. Von hier aus beliefern wir Ihre Apotheke auf direktem Weg mit günstigeren Originalen. Dabei achten wir stets auf korrektes GDP-Handling und die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperaturen für unsere Kühlprodukte.

Neben Parallelimporten sind einige unserer Produkte auch Reimporte. Was das genau bedeutet und was der Unterschied zu Parallelimporten ist, erfahren Sie hier.
Wo finde ich Antworten auf meine Fragen?
Bei parallelimportierten Arzneimitteln kauft ein Arzneimittelimporteur ein auch in Deutschland zugelassenes Arzneimittel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ein und importiert es anschließend nach Deutschland. Somit bringt er es „parallel“ zum ursprünglichen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr.
Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur dann nach Deutschland importiert werden, wenn sie auch in Deutschland zugelassen sind. Deshalb müssen auch parallelimportierte Medikamente in Deutschland zugelassen sein, bevor ein Importeur sie in den Verkehr bringt.
Es gibt jedoch die Möglichkeit nicht zugelassene Arzneimittel zu importieren. In diesem Fall würde man die Arzneimittel einzeln importieren. Lesen Sie mehr dazu hier.
Ein Importarzneimittel gilt als preisgünstig, wenn bestimmte Preisabstände zum Referenzarzneimittel (= Originalpräparat) eingehalten werden. Diese 15-15-5 Regelung der Preisabstände ist jedoch gesetzlich festgelegt (§ 2 Abs. 8 Rahmenvertrag). Darüber hinaus sollte der Herstellerabschlag (Rabatt) berücksichtigt werden.
Parallelimporte werden in anderen Mitgliedstaat der EU / des EWR produziert und anschließend nach Deutschland importiert. Reimporte dagegen werden in Deutschland für den ausländischen Markt produziert und nach einer Exportphase wieder nach Deutschland eingeführt. Der wesentliche Unterschied zwischen Parallelimport und Reimport ist also der Herstellungsort.
Ein generisches Arzneimittel (auch: Generikum [plural: Generika]) enthält dieselben Wirkstoffe, wie ein ehemals patentgeschütztes Originalpräparat. Entsprechend haben sie die gleiche Qualität wie das Original und werden den gleichen strengen Qualitätsprüfungen unterzogen. Generika können erst nach Ablauf der Exklusivität für das Referenzarzneimittel entwickelt und vermarktet werden. Das sind i.d.R. 10 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung. Deshalb sind Generika oft günstiger als das Originalpräparat.
Hierbei handelt es sich um ein biotechnologisches Arzneimittel, welches identisch zum Referenzarzneimittel ist. Das bedeutet, dass es aus den gleichen Ausgangsstoffen hergestellt wird und auch den gleichen Herstellungsprozess wie das Referenzarzneimittel durchläuft. Biotechnologisch hergestellten Arzneimittel dürfen in einer Apotheke nur dann ausgetauscht werden, wenn Bioidenticals gemäß Anlage 1 des Rahmenvertrags als gegeneinander austauschbar definiert sind.
Biosimilars werden im Vergleich zu den Original-Biologika als ähnlich wirksam betrachtet. Da sie jedoch aufgrund ihrer biotechnologischen Herstellungsweise und der komplexen Wirkstoffstruktur nicht exakt nachgeahmt werden können, sind sie nicht identisch. Es ist bisher nicht erlaubt, Biosimilars untereinander oder mit dem Referenzarzneimittel auszutauschen. Nur Bioidenticals, die in Anlage 1 des Rahmenvertrags als austauschbar aufgeführt sind, dürfen gegeneinander ausgetauscht werden. Biologika dürfen nur dann abgegeben werden, wenn sie eindeutig und mit dem genauen Namen verschrieben wurden. Wenn eine Wirkstoffverordnung unklar ist, muss vor der Medikamentenausgabe Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, um die genaue Spezifikation zu klären.