Bei der täglichen Arbeit begegnet ihr häufig dem Begriff „Aut idem“. Doch was bedeutet dieses Kreuz wirklich, und wann darf es genutzt werden? Die richtige Anwendung der Aut-idem-Regelung ist nicht nur wichtig für den Patientenschutz, sondern erleichtert auch den Apothekenablauf. Erfahrt, wie ihr in eurer Apotheke mit dieser Vorschrift umgehen könnt und welche Details es zu beachten gilt.
Was bedeutet „Aut idem“?
„Aut idem“ ist eine lateinische Bezeichnung, die sich mit „oder das Gleiche“ übersetzen lässt. Die Aut-idem-Regelung ermöglicht Apotheken, ein verschriebenes Medikament gegen ein wirkstoffgleiches Präparat auszutauschen, sofern der Arzt oder die Ärztin auf dem Rezept kein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat. Diese Regelung dient sowohl der Kosteneffizienz als auch der Versorgungssicherheit im deutschen Gesundheitssystem.
Wann darf „Aut idem“ angekreuzt werden?
Das Aut-idem-Kreuz wird vom verschreibenden Arzt gesetzt, wenn das verschriebene Medikament nicht gegen ein alternatives Präparat ausgetauscht werden darf. Ärzte entscheiden sich dafür, das Kreuz zu setzen, wenn sie aus medizinischen oder therapeutischen Gründen ein bestimmtes Präparat bevorzugen, das exakt so abgegeben werden muss. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Patient oder eine Patientin nachweislich auf Inhaltsstoffe eines Alternativpräparates allergisch reagiert oder wenn es keine adäquate Ersatzoption gibt.
Für euch bedeutet dies, dass das Aut-idem-Kreuz ein verbindlicher Hinweis ist und keinerlei Austausch erfolgen darf, selbst wenn eine gleichwertige Alternative verfügbar wäre – mit Ausnahme von Rabattverträgen, diese haben immer Vorrang. Ist das Kreuz nicht gesetzt, so darf und sollte eine preisgünstigere Alternative angeboten werden, insbesondere wenn Rabattverträge dies vorsehen. Bei Unklarheiten, ob ein Austausch tatsächlich im Interesse des Patienten ist, empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem Arzt.
Aut idem und das E-Rezept: Was ändert sich?
Mit der Einführung des E-Rezepts wird das Aut idem Kreuz digital erfasst und an Apotheken übertragen. Das bedeutet, dass PTAs im Apothekensystem sofort erkennen können, ob ein Austausch erlaubt ist oder nicht. Diese Umstellung soll die Arbeit erleichtern und Fehlinterpretationen reduzieren.
In der Praxis bedeutet das für Apotheken, dass die Information, ob das Aut idem Kreuz gesetzt ist, direkt im elektronischen Rezept vermerkt ist. So könnt ihr schneller und einfacher auf die richtige Medikationsauswahl zugreifen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.
Die Verantwortung beim Aut idem Kreuz
Ihr seid in der Verantwortung, das Aut idem Kreuz korrekt zu berücksichtigen. Ihr dürft kein Ersatzpräparat anbieten, wenn das Kreuz gesetzt ist, und müsst das exakte Arzneimittel aushändigen, das verschrieben wurde. Sollte das Kreuz jedoch nicht gesetzt sein, ist es eure Aufgabe, PatientInnen aktiv über mögliche preisgünstige Alternativen zu informieren. Diese Information sollte auf transparente Weise erfolgen, wobei Rücksicht auf die Wünsche und das Wohl der PatientInnen genommen wird.
Ein sensibler Umgang ist erforderlich, wenn PatientInnen sich unsicher fühlen oder das Ersatzpräparat nicht akzeptieren möchten. Ein gut informierter Rat kann helfen, das Vertrauen der PatientInnen zu stärken und gleichzeitig den Kostenvorteil zu vermitteln. Wichtig ist, dass ihr euch bei Unklarheiten stets mit dem verschreibenden Arzt absprecht, um den rechtlichen Vorgaben und der Sicherheit der PatientInnen gerecht zu werden.
Abgabe von Original vs. Import: Was gilt zu beachten?
Ärzte verordnen entweder das Originalpräparat oder ein Import-Arzneimittel. Apotheken sollten stets prüfen, ob Rabattverträge existieren und ob ein Import abgegeben werden darf oder abgegeben werden muss. Ein wichtiges Kriterium ist das Aut idem Kreuz, das der Arzt auf dem Rezept setzen kann, um den Austausch zu verhindern.
Wenn ein Original verordnet wurde (blaue Seite DAP Arbeitshilfe):
Schritt 1: Hat der Arzt das Aut idem Kreuz gesetzt?
Ja: Das Original muss abgegeben werden, keine Substitution möglich.
Nein: Weiter zu Schritt 2.
Schritt 2: Gibt es einen Rabattvertrag für das Original?
Ja: Das Original muss abgegeben werden.
Nein: Weiter zu Schritt 3.
Schritt 3: Gibt es einen Rabattvertrag für einen Import?
Ja: Der rabattierte Import muss abgegeben werden.
Nein: Alle Importe bis zur Preigrenze des Originals sind möglich, sofern das persönliche Einsparziel beachtet wird.
Wenn ein Import verordnet wurde (orange Seite DAP Arbeitshilfe):
Schritt 1: Hat der Arzt das Aut idem Kreuz gesetzt?
Ja: Der verordnete Import muss abgegeben werden.
Nein: Weiter zu Schritt 2.
Schritt 2: Gibt es einen Rabattvertrag für das Original?
Ja: Das rabattierte Original muss abgegeben werden.
Nein: Weiter zu Schritt 3.
Schritt 3: Gibt es einen Rabattvertrag für einen Import?
Ja: Der rabattierte Import muss abgegeben werden.
Nein: Es besteht freie Auswahl zwischen allen Importen (und ggf. dem Original), solange diese nicht teurer sind als der verordnete Import.
Merkt euch:
Aut-idem-Kreuz gesetzt? → Keine Austauschmöglichkeit, verordnetes Medikament muss abgegeben werden.
Rabattverträge haben immer Vorrang → Wenn Rabattvertrag für Original oder Import existiert, muss das entsprechende Medikament abgegeben werden.
Kein Rabattvertrag? → Abgabe eines Imports ist möglich, solange er günstiger oder gleich teuer ist.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Apotheken wirtschaftlich handeln, aber gleichzeitig die Versorgung der Patienten gewährleisten.
Ladet hier die DAP-Arbeitshilfe runter.
Fazit
Das Aut idem Kreuz sichert die richtige Medikation und vereinfacht die Abläufe in eurer Apotheke. Achtet stets auf die gesetzlichen Vorgaben und klärt eventuelle Fragen direkt mit den Verordnern, um Missverständnisse zu vermeiden und die Patientenversorgung sicherzustellen.
FAQ / Fragen und Antworten zu Aut idem
Was bedeutet „Aut idem“ auf Deutsch?
„Aut idem“ ist eine lateinische Wendung, die „oder das Gleiche“ bedeutet. Im pharmazeutischen Kontext erlaubt die Aut-idem-Regelung, dass Apotheken ein gleichwertiges, rabattiertes Medikament anbieten können, sofern der Arzt das Aut idem Kreuz nicht gesetzt hat.
Wann darf „Aut idem“ angekreuzt werden?
Ärzte setzen das Kreuz, wenn sie aus medizinischen Gründen ein spezifisches Medikament vorsehen und keinen Austausch zulassen. Dies ist z. B. der Fall, wenn nur das verschriebene Präparat die gewünschte Wirkung ohne Nebenwirkungen erzielt.
Kann ich das Aut idem Kreuz selbst setzen?
Nein, nur der verschreibende Arzt kann das Kreuz setzen. Das Apothekenpersonal darf es nicht eigenständig hinzufügen, da dies den rechtlichen Vorschriften widerspricht. Änderungen müssen immer durch den Arzt erfolgen.
Was bedeutet „Aut idem“ für das E-Rezept?
Im E-Rezept wird das Aut-idem-Kreuz digital erfasst und an die Apotheke übermittelt, sodass PTAs sofort erkennen können, ob der Austausch erlaubt ist. Das System reduziert Fehler und sorgt für eine klare Anzeige, die Rabattverträge berücksichtigt.